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Verkaufsablauf. Vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe.

Was passiert wann, wer macht was, und worauf kommt es an? Hier ist der ganze Weg eines Immobilienverkaufs, so wie wir ihn mit Ihnen gehen.

5,054 Google-Bewertungen Immobilienservice Schmidt

Was möchten Sie verkaufen?

Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon.

Auf E-Mails und Nachrichten antworten wir innerhalb von 24 Stunden, montags bis freitags. 0176 205 666 34

  • Bewertung kostenlos und unverbindlich
  • Provision nur bei Erfolg
  • Rückmeldung bis Montag, 19. Oktober

Verkaufsablauf in Kürze

Kurz erklärt

Auf­lassungs­vormerkung

die, Substantiv

Ein Eintrag im Grundbuch, den der Notar nach dem Kaufvertrag beantragt. Er sichert den Käufer ab, bevor der Kaufpreis fließt: Niemand anderes kann die Immobilie dann noch erwerben.

  • NotarPflicht für jeden Kaufvertrag über eine Immobilie, § 311b BGB
  • Vormerkungsichert den Käufer, bevor er zahlt
  • Übergabemeist nach Zahlung des Kaufpreises, mit Protokoll
  • Vorbereiten.

    Preis begründen, Unterlagen zusammenstellen, Energieausweis prüfen. Gut vorbereitet geht der Rest schneller.

  • Vermarkten.

    Fotos, Exposé und Inserat, auf Wunsch Video und Social Media. Anfragen und Besichtigungen laufen über uns.

  • Verhandeln.

    Wir führen die Gespräche mit den Interessenten und klären früh, ob die Finanzierung steht.

  • Abschließen.

    Notartermin, Kaufpreis, Übergabe. Wir begleiten Sie, bis die Schlüssel übergeben sind.

Verkaufsablauf

Zehn Schritte bis zur Übergabe.
Ihr Teil ist kleiner, als Sie denken.

Sie entscheiden über Preis, Käufer und Termine. Alles andere bereiten wir vor.

  1. Erstgespräch

    Sie erzählen uns von Ihrer Immobilie und Ihren Plänen: Zeitrahmen, Preisvorstellung und ob noch jemand darin wohnt.

  2. Bewertung vor Ort

    Wir sehen uns alles an und nennen Ihnen einen Preis, den wir begründen können. Die Marktwertanalyse ist kostenlos.

  3. Unterlagen

    Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Flurkarte, bei Wohnungen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft. Was fehlt, besorgen wir mit Ihnen.

  4. Maklervertrag

    Wir halten den Auftrag schriftlich fest, mit der Höhe der Provision.

    § 656a BGB
  5. Vermarktung

    Fotos, Exposé und Inserat, auf Wunsch Video und Social Media. Die Pflichtangaben aus dem Energieausweis stehen in der Anzeige.

    § 87 GModG
  6. Besichtigungen

    Wir führen die Interessenten und legen den Energieausweis vor. Den Termin stimmen wir mit Ihnen ab, bei Vermietung auch mit den Mietern.

    § 80 GModG
  7. Verhandlung

    Wir verhandeln mit den Interessenten und klären, ob die Finanzierung steht. Wer kauft, entscheiden Sie.

  8. Notartermin

    Der Notar schickt beiden Seiten vorab den Vertragsentwurf. Im Termin wird er vorgelesen und unterschrieben.

    § 311b BGB
  9. Kaufpreis

    Der Notar meldet, wann der Kaufpreis fällig ist: in der Regel, wenn die Vormerkung eingetragen ist, die Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet hat und die Löschungsunterlagen der Bank vorliegen.

  10. Übergabe

    Nach Zahlung übergeben wir mit Ihnen die Schlüssel, mit Protokoll und Zählerständen. Das Grundbuch wird umgeschrieben, sobald die Grunderwerbsteuer bezahlt ist.

Kosten und Steuern Rechtsstand 10/2026

Wer zahlt was?
Und was Sie vorher klären sollten.

Kosten beim Verkauf

Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer zahlt in der Regel der Käufer. Der Verkäufer trägt die Kosten für die Löschung seiner Grundschulden. Die Provision steht im Maklervertrag, bei Haus und Wohnung wird sie geteilt, wenn wir für beide Seiten tätig sind.

Vorfälligkeitsentschädigung

Lösen Sie einen Kredit mit Festzins wegen des Verkaufs vorzeitig ab, kann die Bank eine Entschädigung verlangen (§ 490 Abs. 2 BGB). Wir klären das vorher mit Ihnen und Ihrer Bank.

Spekulationsfrist

Liegt der Kauf weniger als zehn Jahre zurück, kann auf den Gewinn Einkommensteuer anfallen. Ausnahme: Sie haben im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt (§ 23 EStG).

Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Unterlagen

Diese Unterlagen braucht ein Verkauf.

Fehlt etwas, ist das kein Grund zur Sorge. Vieles können wir mit Ihrer Vollmacht beim Grundbuchamt, beim Katasteramt oder bei der Hausverwaltung anfordern.

Energieausweis fehlt?

Dann muss er spätestens zur ersten Besichtigung da sein. Wir sagen Ihnen, welche Art Ihr Haus braucht, Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

  1. Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate
  2. Energieausweis
  3. Grundrisse und Wohnflächenberechnung
  4. Flurkarte
  5. Baugenehmigung und Baubeschreibung, soweit vorhanden
  6. Nachweise über Modernisierungen der letzten Jahre
  7. Bei Wohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung
  8. Bei Vermietung: Mietverträge und Aufstellung der Mieten
  9. Bei Erbschaft: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
  • Professionelle Fotos

    Aufnahmen vom Profi statt Handyfotos. Der erste Eindruck im Inserat entscheidet, ob jemand anfragt.

  • Video

    Auf Wunsch ein Rundgang als Video. Interessenten sehen schon vor der Besichtigung, was sie erwartet.

  • Social Media

    Auf Wunsch zeigen wir Ihre Immobilie zusätzlich auf Instagram und Facebook. So sehen sie auch Menschen, die gerade nicht auf den Portalen suchen.

  • Immobilienportale

    Inserat und Exposé auf den Immobilienportalen. Alle Anfragen laufen über uns, nicht über Ihr Telefon.

  • Sie möchten wissen, wie wir Ihre Immobilie zeigen würden?

    Verkauf anfragen
Anfrage Rückmeldung bis 19.10.

In wenigen Fragen zum persönlichen Gespräch

Unverbindlich und kostenlos. Ein paar Angaben zur Immobilie genügen, Unterlagen brauchen Sie dafür noch nicht.

  1. Kurze Fragen Fast alles zum Antippen. Das dauert etwa zwei Minuten.
  2. Rückmeldung bis Montag, 19. Oktober Wir rufen Sie an oder schreiben Ihnen, je nachdem, was Sie angeben.
  3. Termin bei Ihnen vor Ort Den Wert Ihrer Immobilie ermitteln wir persönlich, nicht am Rechner.

Lieber reden? Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. 0176 205 666 34 Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung

1Was haben Sie vor? Pflicht

Tippen Sie auf das, was am besten passt.

2Um welche Immobilie geht es? Pflicht

Ohne JavaScript: nur ausfüllen, wenn es um Verkauf, Bewertung oder Ankauf geht.

2Was möchten Sie finanzieren? Pflicht

Ohne JavaScript: nur ausfüllen, wenn es um eine Finanzierung geht.

3Wo liegt die Immobilie?

Postleitzahl und Ort genügen. Die Eckdaten helfen uns, das Gespräch vorzubereiten, eine Schätzung reicht.

4Wann möchten Sie verkaufen? Pflicht

Ohne JavaScript: nur ausfüllen, wenn es um Verkauf oder Ankauf geht.

5Wie erreichen wir Sie?

Wir melden uns auf dem Weg, den Sie angeben.

Telefon oder E-Mail Pflicht

Eins von beiden genügt, gern auch beides.

Ihre Anfrage

Lieber reden? Wir sind persönlich am Telefon: 0176 205 666 34

Häufige Fragen

Fragen zum Ablauf

Was Verkäufer zwischen Bewertung und Übergabe am häufigsten wissen wollen.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie an, wir beantworten sie gern direkt. Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung.

0176 205 666 34
Wie lange dauert ein Verkauf?

Das hängt vor allem vom Preis, vom Zustand und von der Lage ab. Der wichtigste Hebel ist ein Preis, der zum Markt passt.

Nach dem Notartermin vergehen meist einige Wochen, bis der Kaufpreis fällig ist und die Schlüssel übergeben werden.

Wann bekomme ich mein Geld?

Sobald der Notar die Fälligkeit mitteilt und der Käufer zahlt. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Vormerkung im Grundbuch steht, die Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet hat und die Unterlagen zur Löschung Ihrer Grundschulden vorliegen.

Muss ich beim Notartermin dabei sein?

Ja, oder Sie lassen sich vertreten. Dafür braucht es eine notariell beglaubigte Vollmacht. Wir begleiten Sie zum Termin.

Was ist, wenn der Käufer abspringt?

Bis zur Beurkundung beim Notar ist niemand gebunden, auch eine Reservierung ändert daran nichts. Deshalb klären wir die Finanzierung früh. Nach dem Notartermin ist der Vertrag bindend.

Brauche ich einen Energieausweis?

Ja, für fast jedes Wohnhaus. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen, der Käufer bekommt ihn nach dem Kauf, und die Pflichtangaben gehören in die Anzeige. Das Gesetz heißt seit Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz, früher Gebäudeenergiegesetz.

Ein gültiger Ausweis bleibt bis zum Ablauf gültig. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Baudenkmäler.

Wie schnell melden Sie sich?

Auf E-Mails und Nachrichten antworten wir innerhalb von 24 Stunden, montags bis freitags. Nach einer Anfrage über diese Seite bekommen Sie eine Vorgangsnummer und ein festes Datum für unsere Rückmeldung.

Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung: 0176 205 666 34.

Google-Bewertungen

Nicht wir sagen das.
Unsere Kunden.

5,0 54 Bewertungen, Durchschnitt 5,0 von 5 Sternen

Aus unserem Google-Profil Immobilienservice Schmidt. Verkäufer und Käufer, die mit uns gearbeitet haben.

Alle Bewertungen auf Google (öffnet in neuem Fenster)
  • „Ehrlich, lustig, professionell! Super Makler der nicht nur das verkaufen im Blick hat sondern auch die Menschen die dahinter stehen. Top Abwicklung. Immer wieder gerne!“

    Mirko H.5 von 5 Sternen auf Google
  • „Wir wollen uns einmal ganz herzlich bei dem herr Schmidt bedanken . Ein unglaublich sehr sympathischer und netter Mensch. Dank ihn hat mein Bruder in Sekunden schnelle eine top Wohnung bekommen . Vielen Dank für alles .“

    lena ziegler5 von 5 Sternen auf Google
  • „Ich kann gar nicht genug betonen, wie zufrieden wir mit der Unterstützung von Herrn Schmidt war! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss des Kaufprozesses fühlten wir uns stets gut betreut und informiert. …“

    Dominik B.5 von 5 Sternen auf Google
  • „Ich wollte mich bei dem Herrn Schmidt bedanken. Der Verkauf meines Hauses war dank Marcus Schmidts Hilfe sehr schnell und unkompliziert. Die gesamte Abwicklung war super organisiert …“

    Gerhard Weitzel5 von 5 Sternen auf Google
  • „Wir möchten uns bei Herrn Schmidt bedanken für die tolle Beratung und die hervorragende Zusammenarbeit. …“

    Ina Salzano5 von 5 Sternen auf Google
  • „Hallo, ich wollte mich hier nochmal bei dem Herrn Marcus Schmidt BEDANKEN, für seine Bemühungen. Der Herr Schmidt war für mich als Makler sehr freundlich und hilfsbereit …“

    Kati S.5 von 5 Sternen auf Google

Ausgewählte Bewertungen, wörtlich zitiert, Kürzungen sind mit … markiert. Stand September 2026. Eine eigene Prüfung, ob die Verfasser Kunden sind, findet nicht statt. Bewertungen von Mitarbeitern zeigen wir nicht.